LAG-SoFI-NRW

Eine inklusive Schule ist mehr als „Gemeinsamer Unterricht“

Die BRK hat zur Zielsetzung, behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und Chancengleichheit zu eröffnen. Damit wird der individuelle Bildungsbedarf in den Mittelpunkt schulischer Bildung gestellt.

In der Schule bedeutet Inklusion nicht nur gemeinsames schulisches Lernen, sondern auch soziale Teilhabe. Der behinderte oder von Behinderung bedrohte junge Mensch braucht für eine gesunde psychische Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung Unterstützung bei der sozialen Teilhabe in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Weiterhin benötigt er den zeitweisen Austausch gemeinsamer Erfahrungen in der „peer-group“ von Kindern und Jugendlichen mit vergleichbaren Behinderungen. Die LAG sieht hierin eine pädagogische Notwendigkeit in einem inklusiven Schulsystem, die über den Unterricht hinausgeht.

Die LAG schlägt vor, auf dem Weg zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Inklusion zunächst Schwerpunktschulen für einzelne Förderschwerpunkte einzurichten, die das Prinzip der Wohnortnähe berücksichtigen.

Bei der Entwicklung inklusiver Schulstrukturen muss erprobt werden, wie und unter welchen Rahmenbedingungen bisherige Standards fachspezifischer sonderpädagogischer Förderung im allgemeinen Schulwesen realisiert werden können. Die LAG fordert dazu eine wissenschaftliche Begleitung, die einen evidenzbasierten Vergleich der Wirksamkeit sonderpädagogischer Maßnahmen an den verschiedenen Förderorten vornimmt.

Auf dem Weg zur Inklusion muss im Rahmen eines sorgfältigen Übergangs-Managements sichergestellt werden, dass existierende Angebote zumindest solange bestehen bleiben, bis es gelungen ist, qualitativ hochwertige und bisherigen Standards[1] entsprechende inklusive Strukturen an den allgemeinen Schulen zu etablieren. Dies bedeutet, dass Eltern - solange die Standards der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen noch nicht in einem inklusiven Schulsystem gewährleistet werden können - für ihr Kind auch den Lernort Förderschule wählen können und Fahrt- bzw. Internatskosten weiterhin übernommen werden.[2]


[1] Vds: Standards der sonderpädagogischen Förderung- verabschiedet auf der Hauptversammlung 2007 in Potsdam. ZfH Sonderheft 2008 dgs: Inklusion: Mit Sprache teilhaben – Positionspapier. www.dgs-ev.de

[2] Der gemeinsame Antrag der Landtagsfraktionen SPD, GRÜNE und CDU vom 23.11.2010 sowie die Rede der Ministerin  vom 13.12.2010 betonen ausdrücklich, dass Eltern weiterhin für ihre Kinder eine Förderschule wählen können

 

 

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