Landesarbeitsgemeinschaft |
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Die in der LAG zusammenarbeitenden Fachverbände für sonderpädagogische Förderung unterstützen die Bemühungen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Verwirklichung von Barrierefreiheit und gesellschaftlicher Teilhabe in NRW.
Sie verstehen sich als Vertreter sonderpädagogischer Fachlichkeit zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen und möchten ihre Erfahrungen und Sachkenntnis aktiv in den Umsetzungsprozess einbringen. Die LAG will diesen Prozess inhaltlich mitgestalten und dazu beitragen, die hohen Standards sonderpädagogischer Förderung in allen Schul- und Bildungsformen in NRW zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und zur Verordnung über die Schulgröße der Förderschulen und der Schulen für Kranke hat die Landesarbeitsgemeinschaft Sonderpädagogische Förderung und Inklusion Nordrhein-Westfalen Anmerkungen formuliert, die auf der Download-Seite zur Verfügung gestellt sind.
Weitere Überlegungen sind in den nachfolgenden Positionen gebündelt:
Eine inklusive Schule braucht Standards sonderpädagogischer Förderung.
Eine inklusive Schule bedarf einer qualifizierten sonderpädagogischen Diagnostik.
Eine "gute Schule" kann nur eine Schule sein, die aktiv die Voraussetzungen für Inklusion schafft.
Eine inklusive Schule ist mehr als „Gemeinsamer Unterricht“.
Aktualisiert: 07.05.2013